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Die Vor-Ort-Reparatur erfolgt immer gegen Barzahlung. Nach erfolgter Bezahlung gilt die Arbeit als abgeschlossen.

Von mir gelieferte Ware muss immer im voraus bezahlt werden. Der Kunde erhält eine Quittung.

Für Garantieansprüche bei defekt oder mangelhaft gelieferter Ware ob während oder ausserhalb der gesetzlichen
Garantie ist immer der auf dem Lieferschein aufgeführte Lieferant zuständig.

Da ich meiner Kundschaft die Hardware zum Händlerpreis (!) weitergebe muss dieser im Falle eines defekts die Ware selber zum Hersteller oder Lieferanten bringen (aussgenommen sind Geräte mit Vor-Ort Service).



















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